2600 Änderungsanträge hat die Grüne Basis für das Bundestagswahlprogramm gestellt, ein Zeichen, dass wir Grüne lebendig und mit Leidenschaft um den richtigen Weg ringen. Ich selber habe insgesamt fünf Anträge eingebracht und ca. weitere 50 unterstützt. Die Ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Form eines Green New Deal 2.0 ist für mich das zentrale Thema, mit dem wir Grüne in die Wahlauseinandersetzung ziehen sollten. Die Kunst dabei ist es, die Synthese zu schaffen von Aufbruchstimmung und Fortschrittsoptimismus (Technik), den berechtigten Lebensstildebatten (Konsum) und den ökologischen wie geologischen Rahmenbedingungen des Planeten (Wachstumskritik, Peak Oil). Die Welt ist komplex, also müssen auch die Antworten vielschichtig und entsprechend präzise sein. Bin gespannt auf die Debatten auf der Bundesversammlung.
Auch beim Thema Steuerpolitik möchte ich mich zusammen mit anderen einmischen. In der heutigen WELT ist ein guter Abriss, um was es in verschiedenen Anträgen zu Substanzbesteuerung, Vermögenssteuer etc. geht. Auch der SPIEGEL berichtet in seiner Print-Ausgabe. Ja, wir wollen die Investitionsquote des Staates steigern, für eine gute Infrastruktur, Ausgaben für Klimaschutz und Bildung, und nicht zu vergessen den Schuldenabbau. Ein höherer Spitzensteuersatz, der im übrigen deutlich unter dem Steuersatz zu Zeiten von Helmut Kohl liegt, ist deshalb auch gerechtfertigt. Ebenso die Einführung einer Vermögensabgabe, die mit niedrigem Bürokratieaufwand und hohen Freibeträgen für den Mittelstand die wirklich Wohlhabenden an der Schuldenrückführung beteiligt. Trotzdem: Als Grüne müssen wir Augenmaß wahren, insbesondere was Familien und UnternehmerInnentum angeht. Darum geht es im Kern bei meinen und anderen Anträgen. Die Umverteilung von vermeintlichen “Gutverdienern” hinzu “Geringverdienern”, wie sie im Programm bisher beschrieben ist, klingt zu sehr nach Klassenkampf und widerspricht schlicht der Lebensrealität vieler. Wir wollen aber möglichst viele mitnehmen beim ökologisch-sozialen Wandel und Rahmenbedingungen schaffen für eine grüne Investitionsoffensive, die wir brauchen, um die Energiewende (von unten), den Umbau der Infrastruktur, die Agrarwende und vieles mehr voranzubringen. Dafür will ich zusammen mit anderen werben.
Weitere Anträge stelle ich zu einem späteren Zeitpunkt hier im Blog vor. Transparenter gehts ja wohl nicht, oder?
Kapitel D
Gutverdienende
Zeile 165/166 streichen „Die Steuererhöhung für weniger als drei Millionen Gutverdienende
finanziert so die Steuersenkungen für viele Geringverdienende.“
Begründung:
Der Begriff „Gutverdiener“ ist willkürlich gewählt und erinnert an das Stigma der „Besserverdienenden“. Der Lebensrealität vieler Menschen hält dies allerdings nicht stand. So sind 60.000 Euro brutto als Familieneinkommen in Hamburg oder München etwas anderes als ein entsprechendes Single-Einkommen in ländlichen Regionen mit einem günstigen Mietspiegel. Zudem sagt das Einkommen noch nichts über die Besitzverhältnisse des/der einzelnen aus.
Dieter Janecek, KV München
Kerstin Andreae, KV Freiburg
Reinhard Bütikofer, KV Berlin-Mitte
Thekla Walker, KV Stuttgart
Boris Palmer, KV Tübingen
Nese Erikli, KV Konstanz
Till Steffen, KV Hamburg-Altona
Claudius Rafflenbeul-Schaub, KV Düsseldorf
Claudia Müller, KV Vorpommern-Rügen
Henrik Neumann, KV Frankfurt
Sascha Müller, KV Schwabach
Verena Gabriel, KV Wuppertal
Kai Elmendorf, KV Hamburg-Nord
Oliver Rühl, KV Ansbach
Wolfgang Leitner, KV München
Gudrun Lux, KV Schweinfurt
Linda Heitmann, KV Reutlingen
Michael Wustmann, KV Heidelberg
Ralf Scholler, KV München
Gisi Kainz, KV München
Thomas Knott, KV München
Peter Sopp, KV München
Philipp Franke, KV Stuttgart
David Vaulont, KV Freiburg
Daniel Grix, KV Stuttgart
Vermögenssteuer
Zeile 190-194: „Unser Ziel bleibt mittelfristig – nach Auslaufen der Vermögensabgabe, die
Wiederbelebung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer, deren Aufkommen allein den Ländern zusteht. Dies werden wir auf allen Ebenen vorantreiben und im Bundesrat und im Bundestag Mehrheiten für eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Vermögenssteuer suchen und nutzen.“
ändern in
„Ob nach dem Auslaufen der Vermögensabgabe eine langfristig angelegten Vermögensabgabe ein sinnvoller Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sein kann, werden wir umfassend prüfen. Eine verfassungskonforme Wiedereinführung, deren Aufkommen allein den Ländern zusteht bedingt einen vertretbaren Bewertungs- und Verwaltungsaufwand und muss Substanzbesteuerung im Mittelstand vermeiden.“
Begründung:
Die Vermögenssteuer ist kein Mittel zum Zweck. Die Bedenken sind ernst zu nehmen, dass ein jährlicher aufwendiger Bewertungs- und Verwaltungsaufwand von Vermögen einen relevanten Anteil der Einnahmen zunichte macht. M.E. könnte z.B. eine Erhöhung der Erbschaftssteuer der sinnvollere Weg sein, um dauerhaft für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und ausschließlich „leistungslos erworbenes“ Vermögen zu besteuern. Allein bis 2020 werden Vermögen in Höhe von ca. 2,5 Bio. Euro vererbt. Zudem ist die Frage der Substanzbesteuerung insbesondere bei mittelständischen Betrieben bei der Vermögenssteuer virulenter als bei der Erbschaftssteuer.
Bei der Vermögensabgabe, die wir zurecht zweckgebunden für die Rückführung von Schulden vorsehen, ist nur ein einmaliger Bewertungsaufwand vorgesehen, der für 10 Jahre Gültigkeit hat. Bei der Vermögenssteuer müsste dieser Aufwand zwingend jährlich erfolgen.
Dieter Janecek, KV München
Silke Krebs, KV Freiburg
Thekla Walker, KV Stuttgart
Boris Palmer, KV Tübingen
Nese Erikli, KV Konstanz
Claudia Müller, KV Vorpommern-Rügen
Henrik Neumann, KV Frankfurt
Claudius Rafflenbeul-Schaub, KV Düsseldorf
Sascha Müller, KV Schwabach
Verena Gabriel, KV Wuppertal
Wolfgang Leitner, KV München.–
Danyal Bayaz, KV Heidelberg
Kai Elmendorf, KV Hamburg-Nord
Gudrun Lux, KV Schweinfurt
Michael Wustmann, KV Heidelberg
Ralf Scholler, KV München
Gisi Kainz, KV München
Peter Sopp, KV München
Thomas Knott, KV München
Philipp Franke, KV Stuttgart
David Vaulont, KV Freiburg